Südring und klassifiziertes Straßennetz

Die Stadt hat ein Interesse daran, den mittlerweile heruntergefahrenen Hessenring, der eine gemeindliche Straße ist, an den Kreis abzugeben.

Anscheinend versprechen sich Verwaltung und Politik von dem Bau des Südrings und seiner Übernahme durch den Kreis als Kreisstraße, dass der Kreis damit auch notwendigerweise den Hessenring zu übernehmen hätte. Diese Überlegungen sind falsch.

Nach gesetzlicher Bestimmung müssen Kreisstraßen einen Anschluss an andere klassifizierte Straßen haben, d.h. an andere Kreis-, Landes- oder Bundestraßen. Um diesen Anschluss herzustellen, bedarf es der Übernahme des Hessenrings durch den Kreis nicht. Der südliche Anschluss des Südrings kann folgendermaßen hergestellt werden: Die Leopoldstalerstraße, eine gemeindliche Straße, ist von dem südlichen Kreisel ab als Kreisstraße bis zur B 1 zu übernehmen. Das sind knapp 300 Meter. An der Kreuzung mit der B 1 findet sie den Anschluss an das
Bundesfernstraßennetz. Am nördlichen Ende des Südrings gilt: Die Steinheimerstraße ist bis zur Gabelung in die Steinheimerstraße und die Bergheimerstraße unmittelbar östlich der Bahn – diese Stelle ist der Knotenpunkt – eine gemeindliche Straße. Die beiden weiterhin ostwärts verlaufenden Steinheimer- und Bergheimerstraße sind Landesstraßen. Der Anschluss an den Knotenpunkt östlich der Bahn wird dadurch hergestellt, dass die Steinheimerstraße von dem geplanten Kreisel bis zum Knotenpunkt östlich der Bahn als Kreisstraße übernommen wird. Das sind etwa 75 Meter. Der Hessenring wird nicht gebraucht.

Der Kreis kann natürlich den Hessenring als Kreisstraße übernehmen.
Darüber muss sich die Stadt mit dem Kreis verständigen. Für die Abnutzung des Hessenrings muss sie eine Entschädigung zahlen; das ist das Problem. Mit dem Südring hat das nichts zu tun.