H 11-Neue Begründung für den Südring?

Die Stadt will mit der Änderung des Bebauungsplans H 11 “Schäferweg” die Leopoldstaler Straße zu einer rein innerstädtischen Straße umgestalten, die Fahrbahn verschmälern und die noch unbebauten angrenzenden Grundstücke über die Leopoldstaler Straße erschließen, ihnen also eine Zufahrt von der Leopoldstaler Straße aus geben. Zur Begründung führt sie das Verkehrsgutachten  Haller aus März 2019 an, nach dem beim Bau des Südrings und unter Anwendung restriktiver, verkehrsberuhigender Maßnahmen auf der Leopoldstaler Straße 25 % des auf ihr fließenden Verkehrs auf den Südring verschoben werden können.

Abgesehen davon, dass es den Südring bisher nicht gibt, verschweigt die Stadt, dass der Sachverständige in seinem Gutachten (S. 9) ausdrücklich schreibt, dass die Leopoldstaler Straße nur “moderat belastet” ist, also eine Notwendigkeit der Entlastung gar nicht besteht.

Die Stadt geht auch über die Empfehlung des Sachverständigen hinweg abzuwägen, dass restriktive, verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Leopoldstaler Straße auch erwünschte Zielverkehre in die Innenstadt fernhalten würden (S. 24 d. Gutachtens).

Weiterhin verschweigt die Stadt, dass nach Zurechnung des erwähnten Verkehrs von der Leopoldstaler Straße und einer Zurechnung von Verkehr aus einer evtl. Belebung des Grundstücks Glunz auf dem Südring nur eine Verkehrsfrequenz von 2.500 Kfz/24 Stunden liegen würde (S. 25 u. 31 d. Gutachtens). Es ist herrschende Lehrmeinung bei den Verkehrsplanern, dass man eine neue Straße nur baut, wenn die zu erwartende Verkehrsfrequenz mindestens bei 5.000 Kfz/24 h liegt. Wir haben mit den Zurechnungen auch zukünftig gerade mal die Hälfte. Der Südring ist daher nicht zu begründen.  Es sieht ein bißchen so aus, als wenn die Stadt die Fachlichkeit mißachtet und versucht, künstlich eine Begründung für den Südring zu schaffen.

In unserer Stadt haben wir an mehreren Stellen dringenden Handlungsbedarf; die Leopoldstaler Straße gehört allerdings nicht dazu.

Das vollständige Verkehrsgutachten Haller aus März 2019 kann bei der Stadtverwaltung eingesehen werden. Hier der Link zur Zusammenfassung und zum Fazit des Gutachtens.

Im Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit wegen der Änderung des B-Plans H 11 “Schäferweg”  haben wir eine Stellungnahme gegenüber der Stadt abgegeben.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.